Gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung. Dies betrifft auch Privatversicherte die ihren Selbstbehalt und Rückerstattung schützen wollen.
Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung in Kombination mit weiteren Urlaubsversicherungen, wie z.B. einer Reiseabruch (Schütz Sie vor hohen Stornokosten bei vorzeitigen Abbruch ihres Urlaubs) o. auch einer Reiserücktritt (Schütz Sie vor hohen Stornokosten wenn Sie ihren Urlaub nicht antretten können) ist oft als Jahresvertrag deutlich günstiger als nur für eine einzelne Reise . Ich prüfen für Sie gern, anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem diesen Produkten bereits über einen Versicherungsschutz verfügen.
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